top of page

Informationen zu Kosten

Hier finden Sie Informationen zur Kostenübernahme der Krankenkassen. Die Höhe der Beteiligung variiert je nach Krankenkasse. Fragen Sie deshalb am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach um sich ganz sicher zu sein.

Kostenerstattung der Gesetzlichen Krankenkassen

Meine Beratungsleistungen sind von den Krankenkassen anerkannt. Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen für eine Ernährungsberatung ist gesetzlich geregelt. Diese beteiligen sich nach §20 SGB V (Prävention und Selbsthilfe) und §43 SGB V (Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation) in unterschiedlicher Höhe an den Kosten. In der Regel werden 5 Beratungen (1 x 60 Minuten und 4 x 30 Minuten) bezuschusst.

​Mit einem Rezept oder der Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung vom (Fach-)Arzt und meinem Kostenvoranschlag, können Sie die Krankenkassenbezuschussung beantragen.  Sprechen Sie Ihren Arzt beim nächsten Besuch auf eine Ernährungsberatung an und lassen Sie sich eine entsprechende Überweisung ausstellen. Dann übernimmt Ihre Krankenkasse bis zu 100 Prozent der Kosten einer Ernährungsberatung. Der Maximalbetrag variiert dabei je nach Krankenkasse.
 

Folgende Erkrankungen qualifizieren sich für eine Kostenerstattung:
  • Stoffwechselerkrankungen (z.B. Diabetes mellitus, Schwangerschaftsdiabetes, Gicht, erhöhte Harnsäure und erhöhte Blutfette)

  • Erkrankungen der Verdauungsorgane (z.B. Gallen- und Lebererkrankungen, Magen- und Darmerkrankungen)

  • Allergien und Unverträglichkeiten (z.B. Laktose-, Fruktose-, Salicylat-, und Histaminintoleranz, Glutenunverträglichkeit / Zöliakie)

  • Osteoporose

  • Rheumatische Erkrankungen

  • Erkrankungen der Haut

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Bluthochdruck)

  • Krebserkrankungen

  • Adipositas

  • Fehl- und Mangelernährung

  • Essstörungen

 

 

Kostenerstattung der Privaten Krankenkassen

Die Kostenerstattung für die Ernährungstherapie durch private Krankenkassen ist nicht gesetzlich festgelegt.
In der Regel schließen Privatversicherte mit der jeweiligen Krankenkasse einen individuellen Vertrag ab, der – je nach Tarif – bestimmte Leistungen enthält oder ausschließt. Inzwischen schließen viele Tarife der privaten Krankenversicherungen die anteilige Kostenrückerstattung für eine Ernährungsberatung mit ein.


Ob die Kostenerstattung für eine Ernährungsberatung Teil Ihres Tarifes ist, erfahren Sie am besten, indem Sie mit Ihrem Versicherungsträger und gegebenenfalls Ihrer Beihilfe Kontakt aufnehmen. Da die Kosten einer Ernährungsberatung bei privatversicherten Patienten nicht unbedingt übernommen werden, empfiehlt es sich, unbedingt vor der Inanspruchnahme der Ernährungsberatung mit der jeweiligen Kasse Rücksprache zu halten und Klarheit zu schaffen.

Ernährungsberatung ist seit 2018 auch “beihilfefähig”. Demzufolge wurden die Leistungen einer verordneten Ernährungstherapie, nach Überarbeitung des Beihilferechtes 2017, in das Leistungsverzeichnis aufgenommen.

bottom of page